Dauernde Verkehrsanordnung Thalheim
Betrifft: 8478 Thalheim an der Thur
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Thalheim hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
Zone Thalheim
- Bergstrasse
- Hofstattstrasse
- Im Hasensprung
- Oberdorfstrasse
- Püntenrain
- Schützenmur
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Kontaktstelle Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18.11.2023