Einreichung von Wahlvorschlägen
Für das aus dem Amt ausscheidende Mitglied des Gemeinderats Roberto Gaetano ist eine Ersatzwahl vorzunehmen. Die Durchführung dieser Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) über die stille Wahl (vgl. Art. 8 Gemeindeordnung Thalheim an der Thur). Wählbar sind stimmberechtigte Personen, die ihren politischen Wohnsitz in Thalheim an der Thur haben.
Die von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichneten Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 14. Oktober 2026, 24.00 Uhr beim Gemeinderat Thalheim an der Thur, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, eingetroffen sein.
Für jede vorgeschlagene Person sind Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse anzugeben. Hinzugefügt werden können der Rufname und die Parteizugehörigkeit. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele Person wie zu besetzende Stellen genannt sein. Die Unterzeichnenden von Wahlvorschlägen geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu.
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen müssen die offiziellen Wahlvorschlagsformulare der politischen Gemeinde Thalheim an der Thur verwendet werden. Diese sind bei der Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur erhältlich oder können auf der Website der Gemeinde Thalheim an der Thur unter www.thalheim.ch heruntergeladen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder neu eingereicht werden können. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. Sofern die Voraussetzungen gemäss § 54 GPR erfüllt sind, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt. Andernfalls findet am Sonntag, 29. November 2026 eine Urnenwahl statt.
Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 28. Februar 2027.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen erhoben werden.
Thalheim an der Thur, 4. September 2026
Gemeinderat Thalheim an der Thur