Einführung Tempo-30-Zone in Thalheim und Gütighausen, öffentliche Planauflage gemäss § 16 des Strassengesetzes des Kantons Zürich Öffentliche Planauflage, Öffentliche Planauflag
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG, wird das folgende Projekt gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Einführung von Tempo-30-Zonen im Ortsteil Thalheim sowie in Gütighausen.