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Verzeichnis der Informationsbestände

Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) verpflichtet in § 14 Abs. 4 die kantonalen und kommunalen öffentlichen Organe, Verzeichnisse ihrer Informationsbestände (VIB) zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Das VIB soll einen Überblick darüber vermitteln, welche Unterlagen in einer Gemeinde produziert und verwaltet werden und ob diese Personendaten enthalten. Das entsprechende Verzeichnis der Gemeinde Thalheim an der Thur finden Sie hier:

Verzeichnis der Informationsbestände der Gemeinde Thalheim an der Thur

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