Kantonaler Richtplan, Teilrevision und kantonales Plangenehmigungsverfahren, Vernehmlassungen
Die Frist zur Stellungnahmen bezüglich der Teilrevision des kantonalen Richtplans sowie des kantonalen Plangenehmigungsverfahren ist am 31. Oktober 2024 abgelaufen.
Der Gemeinderat hat sich sehr intensiv sowohl mit der Thematik als auch den Auswirkungen für die Gemeinde Thalheim auseinandergesetzt. Er hat sich entschieden, sich deutlich gegen die beiden vorgesehen kantonalen Richtplaneinträge auf dem Gemeindegebiet vernehmen lassen. Die ausführliche Stellungnahme des Gemeinderats können Sie hier einsehen.
Auch bezüglich der angedachten Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahren hat sich der Gemeinderat sehr deutlich und ablehnen geäussert. Mit einem Genehmigungsverfahren auf kantonaler Stufe wird die Mitbestimmung der Gemeinden ausgehebelt. Damit kann der Gemeinderat als Interessenvertreter der Gemeinde nicht einverstanden sein. Die entsprechende Stellungnahme können Sie hier einsehen.
Gemeinderat Thalheim an der Thur