Anschlussgebühren
Die Höhe der Anschlussgebühren für ein Gebäude richtet sich nach dem Gebäudeversicherungswertes einer Liegenschaft. Bei neuen Gebäuden werden
- 1% des Versicherungswertes für den Wasseranschluss (exkl. MwSt.) und
- 1,5% des Versicherungswertes für den Kanalisationsanschluss (exkl. MwSt.) erhoben.
Bei Umbauten und Erweiterungsbauten wird lediglich die bauliche Wertvermehrung berücksichtigt.