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Anschlussgebühren

Die Höhe der Anschlussgebühren für ein Gebäude richtet sich nach dem Gebäudeversicherungswertes einer Liegenschaft. Bei neuen Gebäuden werden

  • 1% des Versicherungswertes für den Wasseranschluss (exkl. MwSt.) und
  • 1,5% des Versicherungswertes für den Kanalisationsanschluss (exkl. MwSt.) erhoben.

Bei Umbauten und Erweiterungsbauten wird lediglich die bauliche Wertvermehrung berücksichtigt.

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