Pressemitteilung vom 26.06.2026
Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet
Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit gilt auf dem Gebiet der Gemeinde Thalheim ab 26.06.2026, 12.00 Uhr ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat zu einer ausserordentlichen Trockenheit geführt. Die Gefahr eines grösseren Flächenbrands ist erheblich. Die aktuelle Wetterentwicklung lässt keine deutliche Entspannung der Gefahrenlage erwarten. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat ein generelles Feuerverbot im Wald und in den Flächen in Waldesnähe über das ganze Kantonsgebiet hinweg erlassen.
Infolge der angespannten Situation hat der Gemeinderat entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen. Dies bedeutet konkret:
· Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Terrassen oder Balkonen)
· Kein Grillieren mit Holz- oder Kohlegrills
· Gas- und Elektrogrills sind erlaubt, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden
· Keine brennenden Zigaretten, Streichhölzer oder andere glühende Materialien wegwerfen
· Kein Abbrennen von Feuerwerk
· Keine Brauchtums- und Höhenfeuer
Das allgemeine Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe gilt bis auf den Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung fürs Verständnis und das verantwortungsbewusste Verhalten!
