Einführung Tempo-30-Zone in Thalheim und Gütighausen, öffentliche Planauflage gemäss § 16 des Strassengesetzes des Kantons Zürich Öffentliche Planauflage, Öffentliche Planauflag
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG, wird das folgende Projekt gemäss § 16 und § 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Einführung von Tempo-30-Zonen im Ortsteil Thalheim sowie in Gütighausen.
Angaben zur Auflage:
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen im Gemeindehaus, Thurtalstrasse 19,
8478 Thalheim a.d. Thur, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können nach
Voranmeldung bzw. telefonischer Terminvereinbarung unter 052 320 82 82 eingesehen
werden. Die Auflagedokumente finden sie auch unter www.thalheim.ch.
Die Planauflage dauert von Dienstag, 18. April 20203 bis Freitag, 19. Mai 2023.
Rechtliche Hinweise:
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der
Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des
Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt
berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat.
Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige
Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§
21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um
Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls
innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.05.2023
Kontaktstelle:
Gemeindeverwaltung Thalheim an der Thur
Thurtalstrasse 19
8478 Thalheim an der Thur
Download:
Gutachten Tempo-30
Plan Thalheim an der Thur Tempo-30
Plan Gütighausen Tempo-30