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Strassenbauprojekt: Einführung Tempo-30-Zone in Thalheim und Gütighausen, öffentliche Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (Mitwirkung der Bevölkerung)

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) führt die Gemeinde Thalheim eine Planauflage des folgenden Projekts durch:

Einführung von Tempo-30-Zonen im Ortsteil Thalheim sowie in Gütighausen. Die folgenden Strassen (teilweise vollständig, teilweise nicht vollständig) wäre bei der Umsetzung der Tempo-30-Zonen tangiert:

Zone

Strasse

Bemerkung

Thalheim

Bergstrasse

nicht vollständig in Zone

Hofstattstrasse

vollständig in Zone

Im Hasensprung

nicht vollständig in Zone

Oberdorfstrasse

vollständig in Zone

Püntenrain

nicht vollständig in Zone

Schützenmur

nicht vollständig in Zone

Gütighausen

Beim Schulhaus

vollständig in Zone

Breitistrasse

vollständig in Zone

Dätwilerstrasse

nicht vollständig in Zone

Im Bilg

vollständig in Zone

Im Buck

nicht vollständig in Zone

Luegi

vollständig in Zone

Mitteldorfstrasse

vollständig in Zone

Mühlestrasse

nicht vollständig in Zone

Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen im Gemeindehaus, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim a.d. Thur, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können nach Voranmeldung bzw. telefonischer Terminvereinbarung unter 052 320 82 82 eingesehen werden. Die Dokumente finden sie auch auf dieser Seite unter www.thalheim.ch.

Die Planauflage dauert von Dienstag, 24. Januar 2023 bis Donnerstag, 23. Februar 2023.

Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim a.d. Thur oder per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden.

Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht und digital zugestellt (bitte E-Mail-Adresse angeben, falls Einwendungen per Briefpost eingereicht werden).

Thalheim a. d. Thur, 24. Januar 2023

Gemeinderat Thalheim a. d. Thur

Ablauf der Frist: 23.02.2023

Auflagedokumente: Gutachten Tempo-30-Zonen, Auflageplan Thalheim, Auflageplan Gütighausen

 

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