Strassenbauprojekt: Einführung Tempo-30-Zone in Thalheim und Gütighausen, öffentliche Planauflage gemäss § 13 des Strassengesetzes des Kantons Zürich (Mitwirkung der Bevölkerung)
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) führt die Gemeinde Thalheim eine Planauflage des folgenden Projekts durch:
Einführung von Tempo-30-Zonen im Ortsteil Thalheim sowie in Gütighausen. Die folgenden Strassen (teilweise vollständig, teilweise nicht vollständig) wäre bei der Umsetzung der Tempo-30-Zonen tangiert:
Zone |
Strasse |
Bemerkung |
Thalheim |
Bergstrasse |
nicht vollständig in Zone |
Hofstattstrasse |
vollständig in Zone |
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Im Hasensprung |
nicht vollständig in Zone |
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Oberdorfstrasse |
vollständig in Zone |
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Püntenrain |
nicht vollständig in Zone |
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Schützenmur |
nicht vollständig in Zone |
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Gütighausen |
Beim Schulhaus |
vollständig in Zone |
Breitistrasse |
vollständig in Zone |
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Dätwilerstrasse |
nicht vollständig in Zone |
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Im Bilg |
vollständig in Zone |
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Im Buck |
nicht vollständig in Zone |
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Luegi |
vollständig in Zone |
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Mitteldorfstrasse |
vollständig in Zone |
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Mühlestrasse |
nicht vollständig in Zone |
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen im Gemeindehaus, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim a.d. Thur, zur öffentlichen Einsichtnahme auf und können nach Voranmeldung bzw. telefonischer Terminvereinbarung unter 052 320 82 82 eingesehen werden. Die Dokumente finden sie auch auf dieser Seite unter www.thalheim.ch.
Die Planauflage dauert von Dienstag, 24. Januar 2023 bis Donnerstag, 23. Februar 2023.
Einwendungen gegen das Strassenbauprojekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim a.d. Thur oder per Email unter
Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen und dieser Bericht während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG). Die Auflage dieses Berichtes wird öffentlich bekannt gemacht und digital zugestellt (bitte E-Mail-Adresse angeben, falls Einwendungen per Briefpost eingereicht werden).
Thalheim a. d. Thur, 24. Januar 2023
Gemeinderat Thalheim a. d. Thur
Ablauf der Frist: 23.02.2023
Auflagedokumente: Gutachten Tempo-30-Zonen, Auflageplan Thalheim, Auflageplan Gütighausen