Kreditgenehmigung Ausbau Strasse "beim Schulhaus" und neue Bushaltestelle als gebundene Ausgabe

Mit Beschluss vom 17. November 2020 bewilligte der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgaben in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes:

CHF 150‘000.- für den Gemeindeanteil am behindertengerechten Ausbau der Bushaltestelle in Gütighausen, sowie dem Fussgängerübergang. Der Beschluss kann bei der Gemeinde Thalheim an der Thur, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur, nach Voranmeldung eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss über die Bewilligung von gebundenen Ausgaben kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, 8450 Andelfingen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen


Thalheim an der Thur, 27. November 2020
Der Gemeinderat