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Altes Schützenhaus

Das alte Schützenhaus (Waldhütte) in Thalheim an der Thur bietet etwa für 25 Personen Platz. Es ist ausgestattet mit Küche, WC und Cheminée. Das Brennholz wird gratis zur Verfügung gestellt. Das alte Schützenhaus (Waldhütte) ist nicht am Stromnetz angeschlossen. Damit Abends nicht nur Kerzenlicht brennt, wird auch ein Stromgenerator zur Verfügung gestellt.


Sämtliche Anfragen bezüglich Reservation und Vermietung richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung (s. unten).

Hier sehen Sie, wann das Schützenhaus bereits reserviert ist:

 


Hausordnung

Allgemeine Informationen 

  • Eigentümerin der Kataster-Nr. 421 und des Gebäudes Assek.-Nr. 287 ist die Politische Gemeinde Thalheim an der Thur
  • Verantwortlich für den Betrieb und Unterhalt ist der Liegenschaftenvorstand des Gemeinderats Thalheim

 Vermietung 

  • Die Vermietung und das Rechnungswesen werden durch die Gemeindeverwaltung geführt.
  • Vermietungen richten sich nach der Reihenfolge der Eingänge.
  • Das Schützenhaus wird nur an volljährige Einwohnerinnen und Einwohner von Thalheim, an Personen mit Bezug zu Thalheim und an einheimische Vereine vermietet.
  • Die Absage von Terminen ist mindestens 14 Tage vorher der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Wird ein Termin erst 13 bis 7 Tage vor dem Anlass abgesagt, wird die Hälfte der ordentlichen Mietgebühr verrechnet. Nach dieser Frist wird die volle Mietgebühr verrechnet
  • Die Dauer der Vermietung ist an Werktagen von 12 Uhr mittags bis 10 Uhr vormittags des nächsten Tages.
  • Die Dauer der Vermietung ist an Wochenenden von 16 Uhr nachmittags am Freitag bis 9 Uhr morgens am Montag. Es kann nur das gesamte Wochenende gemietet werden.
  • Untermiete ist nach Mitteilung an die Gemeindeverwaltung gestattet.
  • Verspätete Abgaben des Mietobjektes werden mit einer zusätzlichen Benützungsgebühr in Rechnung gestellt. 

Übergabe des Schützenhauses und Haftung 

  • Die Schlüsselübergabe und Unterzeichnung dieser Hausordnung erfolgen bei Bezahlung auf der Gemeindeverwaltung. Es ist vorgängig ein Termin zu vereinbaren.
  • Der Antritt und Einführung sind mit der Hauswartin zu vereinbaren.
  • Das Schützenhaus ist der Hauswartin in gereinigtem Zustand zu übergeben (Boden nass aufnehmen). Die Abnahme kann grundsätzlich auch in Abwesenheit der Mieterin oder des Mieters erfolgen.
  • Die Schlüssel sind der Gemeindeverwaltung am Tag der Abgabe zu retournieren.
  • Die Mieterin oder der Mieter haftet für mutwillig verursachte Schäden. 

Benützungsgebühren 

Die Benützungsgebühr ist vor Mietantritt der Gemeindeverwaltung zu bezahlen.

Einheimischen Vereinen und Gesellschaften in Thalheim an der Thur steht pro Kalenderjahr eine unentgeltliche Benützung zu (entweder zwei Werktage (Mo-Do) oder ein Wochenende (Fr-So)). Für jede zusätzliche Benützung pro Kalenderjahr ist eine Benützungsgebühr zu entrichten. 

Die Benützungsgebühren betragen: 

  • Miete an einem normalen Werktag                                  CHF 160.-
  • Miete eines Wochenendes                                               CHF 280.-
  • Ausserordentliche Abnahme/Übergabe am Wochenende   CHF 100.-
  • Nachreinigung                                                                 nach effektivem Aufwand
  • Erneute Abnahme bei selbst. Nachreinigung                     CHF  80.-
  • Ausserordentlicher Aufwand                                             nach effektivem Aufwand  

Inbegriffen in dieser Benützungsgebühr ist die Nutzung sämtlicher nachfolgend aufgeführten Apparate und Einrichtungen: 

  • Notstromaggregat inkl. Treibstoff
  • Durchlauferhitzer
  • Wasser
  • Cheminéeholz
  • Geschirr, Gläser, Besteck
  • Küchenwäsche
  • In der Mietgebühr nicht inbegriffen sind die Abfallentsorgung und Reinigungsarbeiten
  • Pro zerbrochenes/zerstörtes Geschirr- oder Besteckstück werden CHF 2.- verrechnet

Achtung! 

  • Cheminéeasche muss in das freistehende Blechfass vor dem Schützenhaus entsorgen (wg. Brandgefahr)

Hauswartin:

Susanne Ott, Mühlestrasse 12a, Thalheim an der Thur

Tel.: 052 363 14 52

Gemeindeverwaltung:

Thurtalstrasse 19, Thalheim an der Thur

Tel.: 052 320 82 82

 

Der Gemeinderat Thalheim an der Thur wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

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